Landesverfassungsgericht in Münster kippt Wahlgesetz
BBB-Wählergemeinschaft: Sieg der Demokratie über "Macht-Kartell"
Die Parteistrategen von CDU, Grünen und SPD wollten mit ihrer Änderung des Wahlgesetzes in NRW vor allem die bisherigen Stimmreste aus den Nachkommastellen zu Gunsten ihrer großen Parteien abgreifen. Dem haben die NRW-Verfassungshüter nun eine Absage erteilt. Die BBB-Fraktion der Wählergemeinschaft hatte bereits im Rat nach den möglichen Konsequenzen für die Kommunalwahl am 14. September dieses Jahres gefragt (DS 252981). Die Oberbürgermeisterin teilte auf BBB-Anfrage mit:
„Auch wenn das Kommunalwahlgesetz NRW bei Ratswahlen weiterhin keine formelle Prozenthürde enthält, tritt mit Einführung des "Rock-Verfahrens" faktisch eine Wirkung ein, die einer prozentuellen Sperrklausel nahekommt. Eine verlässliche Aussage über die de facto entstehende ´Prozent-Hürde´ ist jedoch nicht möglich.“
Dazu der Vorsitzende der Freien Wählergemeinschaft Bürger Bund Bonn (BBB) Johannes Schott: „Bereits 2016 hatten die sogenannten Volksparteien eine Sperrklausel von 2,5 % in die Landesverfassung aufgenommen, die jedoch 2017 vom Verfassungsgerichtshof NRW für grundgesetzwidrig erklärt wurde. Die Richter am Verfassungsgerichtshof haben zum Glück das undemokratische Ansinnen insbesondere der Grünen - nämlich die versteckte Einführung einer Prozenthürde für die Kommunalparlamente im Land - durchschaut. Das ist ein Sieg unserer Demokratie, unseres Rechtsstaates über sich offensichtlich zunehmend kartellhaft auftretende `Volksparteien´, die erneut ungeniert versucht haben, für kleine Parteien und Wählergemeinschaften abgegebene Wählerstimmen einzukassieren. Es wird Zeit, dass die Bevölkerung die wahre Gesinnung erkennt, die hinter dem „Rockschen Modell“ von Bündnis90/Die Grünen, CDU und SPD steckt, nämlich ausschließlich das Streben nach Macht.“
20.05.2025