
Bonn als liebenswerte Heimat erhalten!

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Bonn als liebenswerte Heimat erhalten!
BBB stellt sich zur Kommunalwahl 2025 auf
Johannes Schott tritt als OB-Kandidat an
Bei seiner Mitgliederversammlung am gestrigen Samstag (24. Mai) hat der BBB seinen Kandidaten für das Bonner Oberbürgermeisteramt gewählt. Nach seiner Vorstellungsrede, in der er u.a. auf die politischen Versäumnisse der Amtsinhaberin und der sie tragenden grün-roten Koalition seit 2020 einging, wurde Johannes Schott von den Vereinsmitgliedern der Freien Wählergemeinschaft einstimmig als deren Wahlvorschlag für die Bonner Bürgerschaft berufen.
Johannes Schott gehört seit 2009 dem Bonner Stadtrat an; zuvor war er von 2004-2009 Mitglied der Bezirksvertretung Bonn. Schwerpunktmäßig befasst er sich mit Kultur- und Schulpolitik und ist Vorsitzender des städtischen Rechnungsprüfungsaussschusses. Beruflich ist er als Projektkoordinator in einem öffentlichen Unternehmen tätig und war zuvor viele Jahre im Marketing- und Vertrieb von zwei Fachmedienanbietern tätig.
Johannes Schott wurde 1980 in Freiburg im Breisgau geboren und lebt seit 1987 in Bonn. In der Stadt ist er fest verwurzelt; seine Schulzeit verbrachte er am Beethoven-Gymnasium und absolvierte erfolgreich ein Studium an der Uni Bonn.
Seit Anfang der 2000er Jahre gehört er der Freien Wählergemeinschaft an, die sich 1991 als Bürgerinitiative für den Verbleib des Bundestages und der Bundesregierung in Bonn gegründet hatte. Neben seiner Stadtratstätigkeit ist er auch erster Vorsitzender des BBB.
Der BBB sieht durchaus gute Chancen für seinen OB-Kandidaten. Viele Bonnerinnen und Bonner wünschen sich, dass in ihrer Stadt politische Gegensätze endlich überwunden werden und statt Ideologie mehr Sachpolitik stattfindet.
Schott: "Die letzten Jahre waren leider stark von Konflikten geprägt. Die Stadtgesellschaft wurde insbesondere durch die einseitige Klientelpolitik von OB Dörner und der von den Grünen majorisierten Stadtratskoalition in wichtigen Fragen gespalten. Ich trete an, um die dringenden Probleme unserer Stadt zu lösen. Die galoppierende Neuverschuldung und das Verkehrschaos müssen gestoppt, Steuern und Gebühren gesenkt und der Sanierungsstau an unserer Infrastruktur beseitigt werden."
Ziel sei es weiter, die unter grün-rot aufgeblähte Stadtverwaltung im Rahmen der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters neu aufzustellen, Doppelstrukturen abzubauen, um diese auf ihre originären Aufgaben zu konzentrieren; zudem müsse mehr für die Bonner Wirtschaft und insbesondere für die hiesigen Handwerks- und Gewerbebetriebe gemacht werden.
Bereits in der vorhergehenden Mitgliederversammlung der unabhängigen Wählergemeinschaft im März wurde Marcel Schmitt zum Spitzenkandidaten der Stadtratsliste des BBB gewählt. Ihm folgen Johannes Schott (Platz 2), Jutta Acar (Platz 3, Bezirksverordnete in Bad Godesberg), Dr. Albert Weidmann (Platz 4, Stadtverordneter) und Kirsten Walbröl (Platz 5, Stadtverordnete).
Schmitt, Vorsitzender der BBB-Stadtratsfraktion, sagt zur Aufstellung der Reserveliste für 2025: "Der BBB steht für eine am Bürgerwillen orientierte Sachpolitik. Unabhängig von den Weisungen aus den Parteizentralen in Bund und Land haben wir in den vergangenen Jahren gute Arbeit nahe an den Bonnerinnen und Bonnern geleistet – vielfältige Rückmeldungen aus der Bevölkerung bestärken uns, als Gegenentwurf zu den Rathausparteien diesen Weg weiter zu gehen."
Der BBB wird im Juni seine Kandidaten für die vier Bonner Stadtbezirke ebenso wie die Wahlkampagne vorstellen.
Bonn, 25.05.2025
Landesverfassungsgericht in Münster kippt Wahlgesetz
BBB-Wählergemeinschaft: Sieg der Demokratie über "Macht-Kartell"
Die Parteistrategen von CDU, Grünen und SPD wollten mit ihrer Änderung des Wahlgesetzes in NRW vor allem die bisherigen Stimmreste aus den Nachkommastellen zu Gunsten ihrer großen Parteien abgreifen. Dem haben die NRW-Verfassungshüter nun eine Absage erteilt. Die BBB-Fraktion der Wählergemeinschaft hatte bereits im Rat nach den möglichen Konsequenzen für die Kommunalwahl am 14. September dieses Jahres gefragt (DS 252981). Die Oberbürgermeisterin teilte auf BBB-Anfrage mit: „Auch wenn das Kommunalwahlgesetz NRW bei Ratswahlen weiterhin keine formelle Prozenthürde enthält, tritt mit Einführung des "Rock-Verfahrens" faktisch eine Wirkung ein, die einer prozentuellen Sperrklausel nahekommt. Eine verlässliche Aussage über die de facto entstehende ´Prozent-Hürde´ ist jedoch nicht möglich.“
Dazu der Vorsitzende der Freien Wählergemeinschaft Bürger Bund Bonn (BBB) Johannes Schott: „Bereits 2016 hatten die sogenannten Volksparteien eine Sperrklausel von 2,5 % in die Landesverfassung aufgenommen, die jedoch 2017 vom Verfassungsgerichtshof NRW für grundgesetzwidrig erklärt wurde. Die Richter am Verfassungsgerichtshof haben zum Glück das undemokratische Ansinnen insbesondere der Grünen - nämlich die versteckte Einführung einer Prozenthürde für die Kommunalparlamente im Land - durchschaut. Das ist ein Sieg unserer Demokratie, unseres Rechtsstaates über sich offensichtlich zunehmend kartellhaft auftretende `Volksparteien´, die erneut ungeniert versucht haben, für kleine Parteien und Wählergemeinschaften abgegebene Wählerstimmen einzukassieren. Es wird Zeit, dass die Bevölkerung die wahre Gesinnung erkennt, die hinter dem „Rockschen Modell“ von Bündnis90/Die Grünen, CDU und SPD steckt, nämlich ausschließlich das Streben nach Macht.“
20.05.2025

Verkehrsversuch Adenauerallee

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Gegen Extremismus, für Zivilcourage!
Der Bürger Bund Bonn (BBB) e.V. verurteilt jede Form von Rassismus und Extremismus. Seit der Gründung setzt sich die Freie Wählervereinigung für mehr Demokratie insbesondere auf kommunaler Ebene ein. In einer Zeit, in der unsere Gesellschaft von Rechts- und Linksradikalen als auch von religiösen Extremisten und antisemitisch motivierten Gruppen gefährdet wird, ruft der BBB die Bonnerinnen und Bonner auf, für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung öffentlich einzustehen.
Johannes Schott, 1. Vorsitzender des BBB e.V.: "Leider beobachten wir eine immer stärkere Spaltung im Land, übrigens auch innerhalb unserer Bonner Stadtgesellschaft. Wir warnen vor jeder Form von Extremismus und fordern zur Zivilcourage gegen Extremisten jeglicher Couleur auf, sei es durch friedlichen Protest bei Kundgebungen und Demonstrationen oder im täglichen Zusammenleben. Hierzu gehört für den BBB auch die klare Verurteilung von Antisemitismus sowie der Schutz unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Von Extremismus zu unterscheiden sind die Sorgen und Nöte unzufriedener Bürgerinnen und Bürger. Diese müssen von der Politik ernst genommen werden und nicht jeder Protest darf über einen Kamm geschoren und diffamiert werden. Demokratie lebt von der Meinungsfreiheit und dem Recht, friedlich für seine Positionen zu demonstrieren."
Bonn, 17. Januar 2024
